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   OVG Sachsen, 11.11.2010 - 5 A 254/08   

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OVG Sachsen, 11.11.2010 - 5 A 254/08 (https://dejure.org/2010,26966)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11.11.2010 - 5 A 254/08 (https://dejure.org/2010,26966)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11. November 2010 - 5 A 254/08 (https://dejure.org/2010,26966)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    BauGB § 34, § 35; VwGO § 113 Abs. 2 S. 1, § 113 Abs. 2 S. 2, § 124 Abs. 2 Nr. 1
    Straßenbaubeitrag, Spruchreifmachung, ernstliche Zweifel, Außenbereich, Augenscheinnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung eines Straßenausbaubeitrags für ein Grundstück im Außenbereich; Sachgerechte Beurteilung der konkreten Verhältnisse zur Zuordnung eines Grundstücks zum Außenbereich oder zum Innenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 358
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 03.06.2010 - 9 C 4.09

    Straßenausbaubeitrag; Verfahrensfehler; Fortwirkung im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.11.2010 - 5 A 254/08
    Mit weiterem Schriftsatz weist die Beklagte auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 3.6.2010 - 9 C 4.09 - hin, aus der sich ergebe, dass auch die Voraussetzungen des § 113 Abs. 2 Satz 2 VwGO nicht vorlägen.

    Das Gericht darf die Errechnung des zutreffenden Betrages nur dann der Behörde überlassen, wenn die eigene Ermittlung auf ernsthafte Schwierigkeiten stößt und eine solche "Zurückverweisung" der Sache an die Behörde unter Berücksichtigung der Belange der Beteiligten - namentlich deren Interesse an einer abschließenden gerichtlichen Entscheidung - zumutbar ist (BVerwG, Urt. v. 3.6.2010 - 9 C 4/09 -, juris).

    Diese Voraussetzungen sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei Erschließungsbeiträgen und Straßenausbaubeiträgen regelmäßig nicht erfüllt (BVerwG, Urt. v. 18.1.1991 - 8 C 14.89 -, Beschl. v. 4.9.2008 - 9 B 2.08 -, Urt. v. 3.6.2010 - 9 C 4/09 -, jeweils juris).

    Darüber hinaus war der Urteilstenor zumindest insoweit fehlerhaft, als die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Bescheide in vollem Umfang festgestellt wurde, obwohl nach den Ausführungen in den Entscheidungsgründen der festgesetzte Straßenausbaubeitrag nicht insgesamt, sondern nur teilweise nicht gerechtfertigt war (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.6.2010 - 9 C 4/09 -, juris).Der Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO).

  • BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Erhebung eines Teilbeitrags im Wege der

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.11.2010 - 5 A 254/08
    Diese Voraussetzungen sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei Erschließungsbeiträgen und Straßenausbaubeiträgen regelmäßig nicht erfüllt (BVerwG, Urt. v. 18.1.1991 - 8 C 14.89 -, Beschl. v. 4.9.2008 - 9 B 2.08 -, Urt. v. 3.6.2010 - 9 C 4/09 -, jeweils juris).
  • OVG Sachsen, 25.09.2000 - 3 BS 72/00
    Auszug aus OVG Sachsen, 11.11.2010 - 5 A 254/08
    Dabei können die Gründe, aus denen heraus bei einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Entscheidung bestehen, auch aus einer unzureichenden Ermittlung und Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts resultieren (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 23.6.2000 a.a.O.; SächsOVG, Beschl. v. 25.9.2000, NVwZ-RR 2001, 486).
  • BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91

    Verwaltungsprozessrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht,

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.11.2010 - 5 A 254/08
    Im Einzelfall kann ausreichen, dass sich ein Tatsachengericht zur Abgrenzung von Innenbereich und Außenbereich allein auf aussagekräftiges Kartenmaterial oder sonstige Unterlagen stützt, wenn diese bereits für sich genommen derart eindeutig sind, dass sie dem mit der Materie vertrauten Tatsachengericht eine hinreichend sichere Beurteilungsgrundlage zu geben vermögen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.11.1991 - 4 C 1/91 -, juris).
  • BVerwG, 04.09.2008 - 9 B 2.08

    Spruchreife; Verpflichtung zur Spruchreifmachung; Amtsermittlung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.11.2010 - 5 A 254/08
    Diese Voraussetzungen sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei Erschließungsbeiträgen und Straßenausbaubeiträgen regelmäßig nicht erfüllt (BVerwG, Urt. v. 18.1.1991 - 8 C 14.89 -, Beschl. v. 4.9.2008 - 9 B 2.08 -, Urt. v. 3.6.2010 - 9 C 4/09 -, jeweils juris).
  • OVG Sachsen, 02.01.2014 - 5 A 615/12

    Zulassung der Berufung (abgelehnt), Schmutzwasserbeitrag,

    9 Eine Beurteilung der Frage, ob das Grundstück zum Innen- oder Außenbereich gehört, ist aber anhand der bei der Akte befindlichen Luftbilder und Flurkarten, der in der Niederschrift des Augenscheins des Verwaltungsgerichts enthaltenen Angaben sowie der Angaben der Beteiligten im Zulassungsverfahren möglich, ohne dass es dafür der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedürfte (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 11. November 2010 - 5 A 254/08 -, juris Rn. 6).
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